Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 „In den drei Gerten / Auf dem Rain“ schuf die Gemeinde Büttstedt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering des bestehenden Windparks. Ziel der Planung war es, ältere Windenergieanlagen durch leistungsstärkere Modelle zu ersetzen, die Energieerzeugung zu steigern und zugleich die Anzahl der Anlagen sowie die damit verbundenen Immissionen zu reduzieren.
Das rund 225,7 Hektar große Plangebiet liegt westlich von Büttstedt an der Landesstraße L 1008 und umfasste die Windvorrangflächen innerhalb des Gemeindegebiets. Eine besondere Herausforderung im Planungsverfahren bestand darin, die unterschiedlichen Interessen und Belange der Bürgerinnen und Bürger, der Nachbarkommunen sowie des Natur- und Landschaftsschutzes und der Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
Der Bebauungsplan setzte Sondergebiete für Windenergie fest und ermöglichte langfristig das Repowering an 15 Standorten. Gleichzeitig wurde der Rückbau bestehender Altanlagen einschließlich ihrer Fundamente, Aufstellflächen und teilweise der Erschließungsanlagen vorgesehen. Die Änderung umfasste zudem die Erweiterung des Geltungsbereichs, die Aufhebung der bisherigen Höhenbegrenzung sowie Regelungen zur Erschließung der Anlagenstandorte. Damit bildete die Planung die Grundlage für eine effiziente Nutzung des Windvorranggebiets und eine geordnete Weiterentwicklung des Windparks.