Im Zuge der geplanten Erweiterung des Windparks Eckolstädt / Schmiedehausen um drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162 6.2 MW erarbeitete IPU die folgenden umweltfachlichen Planungen und Gutachten:
- Biotoptypenkartierung
- UVP-Vorprüfung
- Spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (inkl. Sichtbarkeitsanalyse und Beeinträchtigungsermittlung nach NOHL, 1993)
- Ausnahmeantrag für den Eingriff in ein gesetzlich geschütztes Biotop § 30 BNatSchG/§ 14 ThürNatG/ FFH-LRT .
Hierfür wurden im Vorfeld die vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen im Untersuchungsraum erfasst und das entsprechend notwendige Artenspektrum kartiert.
Der Bestands- und Konfliktplan fasst die Ergebnisse der landschaftspflegerischen Bewertung zusammen und bildet die Grundlage für die Bearbeitung der Eingriffsregelung und die Maßnahmenplanung. Bestandteil war hier auch die Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten Windenergieanlagen über eine Sichtbarkeitsanalyse und die anschließende Kompensationsbedarfsermittlung nach NOHL (1993) unter Beachtung der Vorbelastung durch die Vielzahl bereits vorhandener WEA. Zum Konzept der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen zählen zeitliche und fachliche Vorgaben für die Baufeldfreimachung, Maßnahmen zum Fledermaus-, Feldhamster sowie zum Boden- und Gewässerschutz sowie Vorkehrungen zur Verringerung des Kollisionsrisikos für Greifvögel, insbesondere den Rotmilan. Weiterhin wurden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Realkompensation vorgesehen sowie eine Ersatzgeldzahlung für Beeinträchtigungsanteile des Landschaftsbildes berechnet. Ein bislang nicht vermeidbarer Eingriff in ein mehrfach gesetzlich geschütztes Biotop wird direkt vor Ort ausgeglichen und über einen Ausnahmeantrag im Genehmigungsverfahren behandelt.