Die Thüringer Netkom GmbH beabsichtigte 2024 neue Telekommunikationslinien für die Bereitstellung breitbandiger Internetdienstleistungen in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Nesseaue zu errichten. Der Ausbau ist für die Ortschaften der Gemeinden Tüttleben, Nottleben, Pferdingsleben, Friemar, Moschleben, Eschenbergen und Bienstädt vorgesehen. Bei dem Ausbau handelt es sich um ein Rohrsystem, in welches zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserkabel eingebracht werden. Innerhalb des Projektes wurde die Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG abgehandelt. Zu den sensiblen Bereichen zählten vor allem Gehölzbestände und Gewässer aber auch der Feldhamster- und Rotmilanschutz stellten vorhabenrelevante Aspekte dar. Auf Grund der räumlichen Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet DE 4930-420 „Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe“ wurde zusätzlich eine SPA-Erheblichkeitseinschätzung durchgeführt. Es wurden die relevanten, vom Vorhaben ausgelösten bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen untersucht. Diese wurden für die maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungsziele des Schutzgebietes ermittelt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt.
Die Thüringer Netkom beabsichtigte auch neue Telekommunikationslinien für die Bereitstellung breitbandiger Internetdienstleistungen in der Landgemeinde Nessetal im gleichen Zeitraum zu errichten. Es handelte sich ebenfalls um den Aufbau eines Rohrsystems, in welches zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserkabel eingebracht werden. Die Ausarbeitung wurde für die Ortschaften Bufleben, Pfullendorf, Westhausen, Hochheim, Goldbach, Warza, Wangenheim, Brüheim, Friedrichswerth und Haina vorgenommen. Innerhalb des Projektes wurde die Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG abgehandelt. Als naturschutzfachlich sensible Bereiche im Vorhabenraum wurden vor allem Gehölzbestände und Gewässer betrachtet. Auf Grund der räumlichen Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet DE 4930-420 „Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe“ wurde zusätzlich eine SPA-Erheblichkeitseinschätzung durchgeführt. Es wurden die relevanten, vom Vorhaben ausgelösten bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen untersucht. Diese wurden für die maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungsziele des Schutzgebietes ermittelt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt.