Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „PV-Freiflächenanlage Kleinfurra/Hain“ schuf die Gemeinde Kleinfurra die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage am östlichen Rand des Gemeindegebiets. Ziel der Planung war es, den Ausbau erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene zu unterstützen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Außenbereich sicherzustellen.
Das rund 55,6 Hektar große Plangebiet liegt zwischen den Gemarkungen Kleinfurra, Hain und Großfurra und wurde zuvor überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Standort wies aufgrund seiner Verschattungsfreiheit sowie der vorhandenen technischen Infrastruktur – darunter Hochspannungsleitungen, ein nahegelegenes Umspannwerk und bestehende Verkehrswege – günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie auf.
Da für die Gemeinde kein Flächennutzungsplan vorlag, wurde im Vorfeld eine gesamtgemeindliche Standortanalyse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Diese bestätigte die Eignung des gewählten Standorts im Vergleich zu anderen Potenzialflächen im Gemeindegebiet.
Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen fest und regelte unter anderem die zulässige Bebauung, Höhen der Anlagen, Erschließung sowie Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz. Ergänzend wurden Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt zu minimieren. Mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats im Dezember 2025 wurde das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.