Grünordnungsplan zum B-Plan in Erfurt
Aufgrund unzureichender Erschließung der Wohnbauflächen zwischen Seebachstraße/Dolomitenweg und der Wohngebietsstraße „Roter Stein“ im Süden der Stadt Erfurt sollen im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 3 BauGB die rechtlichen Voraussetzungen zur Verbreiterung der Erschließungsstraßen geschaffen werden. Einen Schwerpunkt in dem Grünordnerischen Beitrag zum Bebauungsplan „Roter Stein/Cammermeisterweg“ bildete die Aufnahme der zahlreichen Bäume, Sträucher und Hecken im Gebiet und daraus abgeleitete Festsetzungen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern nach § 9 Abs., 1 Nr. 25 b BauGB. Die unvermeidbaren Eingriffe bei der verkehrlichen Erschließung wurden u.a. durch die Anpflanzung von Auegehölzen entlang der Gera im Stadtgebiet Erfurt ausgeglichen.