Bewertung der Flächen der Stadt Erfurt für die Windenergienutzung
Um das Ziel der Landeshauptstadt Erfurt zu erreichen, gegenüber 2008 mindestens 20 % Kohlendioxid bis 2020 einzusparen, wurde die mögliche Erweiterung der Windenergienutzung im Bereich der Stadt untersucht. Die Windenergienutzung stellt trotz der Privilegierung im Außenbereich nach Baurecht eine Nutzungsart mit viel Konfliktpotenzial dar. Im vorliegenden Fachgutachten war zu prüfen, inwieweit in der Stadt Erfurt über die bestehenden Anlagen hinaus mögliche potenzielle Flächen zur Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Ausgehend von den rechtlichen und technischen Entwicklungen unter Berücksichtigung der möglichen Wirkungen wurden Kriterien für den Ausschluss von Flächen (harte und weiche Tabuzonen) erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden 18 Suchräume abgegrenzt, die einer detaillierten Betrachtung unterzogen wurden. Diese Flächen wurden in Bezug zu vorhandenden Nutzungen, Abstand zu Siedlungsflächen, Lage zu anderen Windparks und der Windhöffigkeit eingeschätzt. Im Ergebnis wurde bewertet, inwieweit diese Flächen für eine zukünftige Windenergienutzung in Betracht kommen.
Mit dieser Grundlage besitzt die Stadt Erfurt die Möglichkeit, die Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung auf verschiedenen Planungsebenen voranzutreiben.