Gutachten zum Anbau von Energieholz im Stadtgebiet von Erfurt
In diesem Gutachten war zu prüfen, ob durch die Gestaltung der Anbaumethoden über den wirtschaftlichen Nutzen hinaus eine Aufwertung des Naturraumes möglich und der Anbau als Kompensation im Sinne der Eingriffsregelung anrechenbar ist. Die Erarbeitung erfolgte in enger Anlehnung an die Untersuchung zum Biomasseanbau aus betriebswirtschaftlicher Sicht durch die Thüringer Landgesellschaft mbH. In einem ersten Schritt wurden die rechtlichen und fachlichen Bedingungen für die Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen erläutert. Danach wurden die Vor- und Nachteile von Kurzumtriebsplantagen in Bezug auf die Umwelt dargestellt, woraus sich die Anbauanforderungen
aus naturschutzfachlicher Sicht an einen landschaftsverträglichen Energieholzanbau ableiten
ließen. Für das Stadtgebiet Erfurt wurden die Flächen und Räume ausgeschieden, die aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet sind. Für die Bearbeitung bildeten die Informationen
des Landschaftsplanes sowie der Flächennutzungs- und Regionalplanung eine wesentliche Grundlage. Bei der Betrachtung der übrigen Flächen wurden diejenigen ermittelt, welche für den Anbau am geeignetsten erschienen. Im Ergebnis wurden 57 Flächen in ihrer Eignung für Kurzumtriebsplantagen einzelfallbezogen bewertet. Insgesamt wurden in dem Gutachten ca. 233 ha Fläche als besonders geeignet und über 1.260 ha Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht als geeignet ermittelt. Weiterhin wurden allgemeine Anforderungen insbesondere für Kompensationsmaßnahmen definiert.