Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Apfelstädt, Umbau untere Sohlrampe in der Ortslage Wechmar Lph. 3-9
Die Sohlrampe in der Ortslage Wechmar befindet sich in der Apfelstädt (Gewässer I. Ordnung), welche vom Freistaat Thüringen als Vorranggewässer bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ausgewiesen wurde. Im zugehörigen Gewässerrahmenplan wird als oberste Zielsetzung für die Anlage die Herstellung der linearen Durchgängigkeit der „Unteren Apfelstädt“ formuliert.
Die Plangenehmigung zum Umbau wurde im Juli 2018 erteilt, so dass die Umsetzung des Vorhabens seit Februar 2019 (Fäll- und Rodungsarbeiten) erfolgte. Die Arbeiten im Gewässer wurden im ab Mitte Juni bis Dezember 2019 durchgeführt und umgesetzt.
Der Umbau erfolgte in eine Niedrigwasserrinne mit Beckenstruktur und Steinriegelbauweise. Hierzu wurde der Einbau eines Längsriegels in der Mitte des Gewässerbettes sowie der Einbau von 18 halbseitigen Querriegeln erforderlich. Die vorgesehene Bauwerkslänge beträgt ca. 85 m zuzüglich einer Sohlangleichung mit ca. 10 m Länge und einer Nachbettsicherung von ca. 20 m Länge.
IPU begleitete das Projekt von der Vorplanung über die Genehmigungsplanung bis zur Baudurchführung und unterstütze hiermit die Thüringer Landgesellschaft mit den planerischen Tätigkeiten.