Blick in das Wohngebiet „Roter Stein“

Erfassung von Gehölzgruppen

Aufnahme von Einzelgehölzen

Grünordnungsplan

Grünordnungsplan zum B-Plan in Erfurt

Aufgrund unzureichender Erschließung der Wohnbauflächen zwischen Seebachstraße/Dolomitenweg und der Wohngebietsstraße „Roter Stein“ im Süden der Stadt Erfurt sollen im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 3 BauGB die rechtlichen Voraussetzungen zur Verbreiterung der Erschließungsstraßen geschaffen werden. Einen Schwerpunkt in dem Grünordnerischen Beitrag zum Bebauungsplan „Roter Stein/Cammermeisterweg“ bildete die Aufnahme der zahlreichen Bäume, Sträucher und Hecken im Gebiet und daraus abgeleitete Festsetzungen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern nach § 9 Abs., 1 Nr. 25 b BauGB. Die unvermeidbaren Eingriffe bei der verkehrlichen Erschließung wurden u.a. durch die Anpflanzung von Auegehölzen entlang der Gera im Stadtgebiet Erfurt ausgeglichen.

Arbeitsfeld
Dorf- & Stadtentwicklung

Auftraggeber
Stadt Erfurt

Zeitraum2000 - 2001

RegionStadt Erfurt

IPU

Cammermeisterweg 45
Erfurt
Deutschland